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Das gilt ab Montag, 23. August, im Stadtgebiet Augsburg

Weil die 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt, gilt die 3G-Regel: Zutritt/Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete

  • Innengastronomie
  • Kino, Schwimmbad, Saunen, Theater, … (in geschlossenen Räumen)
  • Sport (in geschlossenen Räumen)
  • Friseurbesuche und weitere körpernahe Dienstleistungen (in geschlossenen Räumen)
  • Hotels – negativer Test bei Anreise und alle 72 Stunden (außer Geimpfte und Genesene)
  • Krankenhhäuser

Große Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen sind inzidenzunabhängig möglich. Die zulässige Höchstzuschauerzahl kann – einschließlich geimpfter und genesener Personen – auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte ausgeweitet werden, höchstens jedoch 25.000 Zuschauer. Auch hier gilt die 3G-Regel.

Testnachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahre sowie für Schulkinder, die regelmäßig im Schulunterricht getestet werden.  

Weil die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, gilt: Maximal 10 Personen aus dem eigenen und aus 2 weiteren Haushalten dürfen sich treffen.

! Kinder unter 14 Jahren, geimpfte oder genesene Personen (aus den zugelassenen Hausständen) zählen nicht dazu.

Bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeit oder Geburtstag): maximal 25 Personen in Innenräumen (negativer Test nötig), maximal 50 Personen im Freien.

! Genesene und Geimpfte brauchen keinen Test und werden nicht mitgerechnet

 

>> Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021

 

Quelle: Stadt Augsburg