Deutliche Lockerungen der Beschränkungen!

1. Der Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni aufgehoben.

2. Nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100): Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.

3. Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 7. Juni als neue 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich < 100 folgende Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen. Die zuständigen Staatsministerien werden beauftragt, die geltenden Hygienerahmenkonzepte entsprechend anzupassen.

 

 

 

Quelle: Bayerische Staatsregierung

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