Stromsparmodus

Der Umwelt zur liebe!

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Diese Corona Maßnahmen entfallen ab dem 3. April

Ab dem 03.04.2022 gelten neue Lockerungen.

Diese sehen wie folgt aus:

  • Keine Maskenpflicht in Innenräumen
  • keine 2G - oder 3G - Regel
  • keine Abstandsregel
  • FFP2 - Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Nahverkehr und in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften
  • In Schulen und Kitas weiterhin Testpflicht