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Maskenpflicht im Stadtgebiet wurde aufgehoben.

Die Maskenpflicht unter freiem Himmel wurde im Stadtgebiet Augsburg – mit Ausnahme des Stadtmarkts – zum Mittwoch, 2. Juni aufgehoben. Im gesamten Bereich des Stadtmarkts bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.

Schutzmaßnahmen in Augsburg:

Da die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet fünf Tage in Folge unter 50 lag, gilt seit Dienstag, 1. Juni 2021:

  • Private Treffen sind nach wie vor nur für bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Hier gibt es erst Lockerungen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt.
  • Ladengeschäfte dürfen ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen.
  • Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege können in den Regelbetrieb zurückkehren.
  • Für Museen, Ausstellungen und vergleichbare Kulturstätten, Zoos und Botanische Gärten ist keine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung mehr nötig.
  • Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (ohne Testpflicht).
  • Auch die weiteren Öffnungsschritte nach § 27 der 12. BayIfSMV können zum Dienstag, 1. Juni, erfolgen. Die Stadt Augsburg hat diese Öffnungsschritte in einer Allgemeinverfügung festgelegt, die am Montag, 31. Mai, veröffentlicht wurde.

Damit sind ebenfalls bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, folgende weitere Lockerungen möglich:

Beim Besuch der Außengastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung. Die Erfassung der Kontaktdaten ist weiterhin erforderlich. Die Öffnung der Außengastronomie ist bis 22 Uhr zulässig. Der To-Go-Verkauf von alkoholischen Getränken ist im Innenstadtbereich in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
 

Die Testpflicht entfällt außerdem:

  • in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos,
  • bei kulturellen sowie Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Besuchende mit festen Sitzplätzen),
  • in Fitnessstudios und Freibädern. Eine vorherige Terminbuchung ist hier weiterhin notwendig.
  • beim kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel mit maximal 25 Personen,
  • bei Stadt- und Gästeführungen.

 

Ausgangssperre in Augsburg

Da die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg unter 100 liegt, gibt es seit Dienstag, 25. Mai, keine nächtliche Ausgangssperre mehr im Stadtgebiet.

Maskenpflicht im Freien und Konsum von Alkohol

  • Die Maskenpflicht unter freiem Himmel wurden im Stadtgebiet Augsburg – mit Ausnahme des Stadtmarkts – zum Mittwoch, 2. Juni aufgehoben. Im gesamten Bereich des Stadtmarkts bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.
  • Der To-Go-Verkauf von alkoholischen Getränken ist im Innenstadtbereich in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

 

Kontakte: aufs absolute Minimum reduzieren:

Für private Zusammenkünfte gelten folgende inzidenzabhängige Regelungen:

  • Bei einer Inzidenz unter 35 sind private Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird, erlaubt.
  • Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 sind private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
  • Bei einer Inzidenz über 100 sind private Treffen nur noch mit dem eigenen Hausstand und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt.
  • Ausnahme Kinderbetreuung: Kinder unter 14 Jahren können in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften beaufsichtigt werden, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Bedingung: Die Beaufsichtigung muss wechselseitig, unentgeltlich und nicht geschäftsmäßig sein.
  • Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
  • Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
  • Dringend empfohlen wird aus medizinischer Sicht: Kontakte auf eigenen Hausstand beschränken.

Erleichterungen für Geimpfte:


Bayern stellt vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. Bereits seit dem 6. Mai benötigen diese Personen beispielsweise beim Einkaufen oder beim Friseur kein negatives Testergebnis mehr. Außerdem gelten Kontaktbeschränkung und Ausgangssperre für vollständig Geimpfte und Genesene nicht mehr.

Seit 15. Mai müssen Genesene und Geimpfte auch beim Besuch in Senioreneinrichtungen o.Ä. keinen negativen Test mehr vorweisen.

 

Quelle: Stadt Augsburg