Maskenpflicht im Stadtgebiet wurde aufgehoben.

Die Maskenpflicht unter freiem Himmel wurde im Stadtgebiet Augsburg – mit Ausnahme des Stadtmarkts – zum Mittwoch, 2. Juni aufgehoben. Im gesamten Bereich des Stadtmarkts bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.

Schutzmaßnahmen in Augsburg:

Da die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet fünf Tage in Folge unter 50 lag, gilt seit Dienstag, 1. Juni 2021:

Damit sind ebenfalls bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, folgende weitere Lockerungen möglich:

Beim Besuch der Außengastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung. Die Erfassung der Kontaktdaten ist weiterhin erforderlich. Die Öffnung der Außengastronomie ist bis 22 Uhr zulässig. Der To-Go-Verkauf von alkoholischen Getränken ist im Innenstadtbereich in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
 

Die Testpflicht entfällt außerdem:

 

Ausgangssperre in Augsburg

Da die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg unter 100 liegt, gibt es seit Dienstag, 25. Mai, keine nächtliche Ausgangssperre mehr im Stadtgebiet.

Maskenpflicht im Freien und Konsum von Alkohol

 

Kontakte: aufs absolute Minimum reduzieren:

Für private Zusammenkünfte gelten folgende inzidenzabhängige Regelungen:

Erleichterungen für Geimpfte:


Bayern stellt vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. Bereits seit dem 6. Mai benötigen diese Personen beispielsweise beim Einkaufen oder beim Friseur kein negatives Testergebnis mehr. Außerdem gelten Kontaktbeschränkung und Ausgangssperre für vollständig Geimpfte und Genesene nicht mehr.

Seit 15. Mai müssen Genesene und Geimpfte auch beim Besuch in Senioreneinrichtungen o.Ä. keinen negativen Test mehr vorweisen.

 

Quelle: Stadt Augsburg

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