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Tempo 30-Initiative: „Keine Regelumkehr, sondern Regelfreiheit!“

Baureferent Gerd Merkle nimmt zur Städteinitiative Stellung

  • Keine flächendeckende Tempo 30-Begrenzung auf Augsburgs Straßen
  • Kommunen wollen selbst entscheiden können

Zur Berichterstattung über die bundesweite Städteinitiative „Tempo 30“ erklärt Baureferent Gerd Merkle:

„Wir Baudezernenten, Baureferenten und Baubürgermeister aus verschiedenen Bundesländern fordern keine pauschale Regelumkehr von 50 auf 30 km/h. Wir bitten die künftige neue Bundesregierung, den Kommunen das Entscheidungsrecht über die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu übertragen, da die für sinnvolle Entscheidungen nötige Fachkompetenz und insbesondere die Ortskenntnis in den Stadträten der Kommunen vorliegt.“

Forderung lautet: „Regelfreiheit für die Kommunen“

Wie der Baureferent ausführt, haben die Kommunen immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Merkle nennt dazu drei Beispiele, die die Notwendigkeit für die Gesetzesänderung verdeutlichen:

„Seit Jahren fordern Bürgerinnen und Bürger für einen Teil von Hauptverkehrsstraßen, die historisch bedingt durch gewachsene Wohnviertel führen, dass diese auf 30 km/h beschränkt werden sollen. Dies ist nach geltender Straßenverkehrsordnung rechtlich heute jedoch nicht zulässig, außer wenn etwa ein Unfallschwerpunkt vorliegt. Wir wollen aber nicht auf Unfälle warten, um sinnvolle und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen. Beispiele dafür sind die Wellenburger Allee oder die Inninger Straße.“

Als zweites Beispiel nennt Baureferent Gerd Merkle Straßen, „auf denen auf wenigen hundert Metern ständig die Geschwindigkeit zwischen 50-30-50 km/h wechselt. Die geltende Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass nur an besonders sensiblen Nutzungen, wie Kita, Schule oder Altenheim eine Geschwindigkeitsreduzierung erlaubt ist. In den Abschnitten dazwischen ist 50 km/h vorgeschrieben.“

Als drittes Beispiel führt Merkle viele historisch beengte Straßen in der Innenstadt auf, „an denen heute eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, die es aber wegen des Mangels an Platz nicht zulassen, dass ein eigener Fahrradweg abmarkiert werden kann. Hier wäre es erforderlich, die Geschwindigkeit zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf 30 km/h zu reduzieren. Beispiel hierfür ist der Mittlerer Graben.“

Entscheidungsfreiheit für den zuständigen Stadtrat

Merkle betont noch einmal: „Die sieben Initiativstädte streben keine Regelumkehr, also eine pauschale Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h an. Vielmehr wünschen wir uns die Regelfreiheit für Kommunen und damit die Entscheidungsfreiheit für den zuständigen Stadtrat. Das ist ein entscheidender Unterschied. An den meisten Straßen wird sich also nichts ändern. Die Städte und Gemeinden brauchen schlichtweg einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten.“

Hintergrund:

In den vergangenen Monaten wurde durch die für Mobilität und Verkehr zuständigen Baudezernenten/-referenten und Baubürgermeister der Städte Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gemeinsam ein Positionspapier erarbeitet. Das Präsidium des Deutschen Städtetags hat sich mit Beschluss vom 30. Juni 2021 einstimmig den Forderungen der Pilotstädte angeschlossen. Dieses Positionspapier soll nunmehr an die im Oktober neugewählte Bundesregierung adressiert werden, um den Kommunen im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes die Entscheidungsfreiheit zu übertragen. 

 

Quelle: Stadt Augsburg