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Corona Maßnahmen - das gilt ab Montag, den 12. April

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 7. April beschlossen, dass die bislang ab dem 12 April geplanten, möglichen Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bis vorerst 26. April ausgesetzt bleiben. Neben den aktuell geltenden Regelungen gilt ab Montag, 12. April:

Einzelhandel:

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Ihre Öffnung ist damit nur unter den Bedingungen zulässig sein, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Ladengeschäfte (Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel) öffnen.

Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 kann der Einzelhandel unter Berücksichtigung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht etc.) geöffnet werden.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 ist „Click & Meet“ mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Hygienevorlagen zulässig.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist „Click & Meet“ nach wie vor zulässig. Dabei dürfen jedoch nur Kundinnen und Kunden zugelassen werden, die einen aktuellen negativen Test (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest) nachweisen. 

Die Stadt Augsburg hat zusätzlich zu den bestehenden Testzentren an der Messe, am Plärrer und in der Maximilianstraße vier weitere dezentrale Schnellteststationen in den Stadtteilen eingerichtet. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie möglichst die Teststationen in der Nähe Ihres Wohnortes.

 

Schulen:

Soweit Präsenzunterricht an den Schulen zugelassen ist, gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal eine Testpflicht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 muss zweimal wöchentlich getestet werden, bei einer Inzidenz über 100 (je nach Anzahl der Präsenztage) mindestens zweimal wöchentlich. 

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am Freitag, 9. April eine entsprechende https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-261/ veröffentlicht.

 

Quelle: Stadt Augsburg